Eintrittspflicht des Wohngebäude-Versicherers bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge der Dusche?

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).

BGH, Urteil vom 20.10.2021; AZ. IV ZR 236/20

Zum Nachweis der Verwalterstellung im Umlaufverfahren

Wurde die Verwalterin durch einen Umlaufbeschluss bestellt und ist gemäß dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung zur Veräußerung eines Sondereigentums die Zustimmung der Verwalterin erforderlich, müssen zum korrekten Nachweis der Bewilligungsbefugnis der Verwalterin die Unterschriften sämtlicher Wohnungseigentümer öffentlich beglaubigt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden, um die Eigentumsumschreibung zu erwirken (Leitsatz der Redaktion).

BGH, Beschluss v. 19.7.2021, NotSt (Brfg) 1/21

Muss Mieter Kabel-TV-Anschluss akzeptieren?

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in Mietverträgen über Wohnraum vereinbart werden darf, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss gebunden ist.

BGH, Urteil vom 18. November 2021, Az. I ZR 106/20

Informationsrechte des Wohnungseigentümers; Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch

Zwar kann neben § 18 Abs. 4 WEG mit Blick auf die Informationsrechte des Wohnungseigentümers in Einzelfällen dem Wohnungseigentümer über das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hinaus auch ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechts erlangen kann.

LG Frankfurt/M., Beschl. vom 27.07.2021, Az. 2-13 S 120/20

Grenzüberschreitende Wärmedämmung zulässig?

§ 23a NachbG NRW ist verfassungsgemäß. Die zum Überbau führende Dämmung einer direkt an der Grenze stehenden Giebelwand eines Bestandsgebäudes muss der Nachbar grundsätzlich gegen Entschädigung dulden.

BGH, Urteil vom 12.11.2021, V ZR 115/20

Miteigentümer haben keinen Anspruch auf Schlüssel für fremde Haustüren!

1. Auch wenn die Hauseingangstüren in einer Mehrhausanlage zum Gemeinschaftseigentum gehören, hat nicht jeder Wohnungseigentümer Zugang zu allen Schlüsseln.

2. Es ist bei Mehrhausanlagen anerkannt, dass der jeweils „hausfremde“ Wohnungseigentümer nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht an bestimmten Bereichen der anderen Häuser hat.

3. Diese Einschränkung ergibt sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB.

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2021 -Az. 11 S 88/19

Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist rechtswidrig!

Im Grundsatz können die Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen. Das kommt aber jedenfalls dann nur aus zwingenden Gründen und in engen Grenzen in Betracht, wenn dadurch die zweckentsprechende Nutzung des Sondereigentums eingeschränkt oder – wie hier – sogar vollständig ausgeschlossen wird.

BGH, Urteil 11.06.2021, V ZR 215/20

Die neuen Voraussetzungen zur Beschlussfähigkeit der Versammlung – Widerlegung der Kausalitätsvermutung

Die Voraussetzungen zur Beschlussfähigkeit der Versammlung ergeben sich nicht (mehr) aus der Regelung in der Teilungserklärung („beschlussfähig, wenn mindestens drei Wohnungen vertreten sind“); vielmehr wird diese vereinbarte Regelung überlagert von der seit dem 01.12.2020 geltenden (Neu-) Regelung in § 25 Abs. 1 WEG. Ein sog. Versteinerungswille der Eigentümer lässt sich der Teilungserklärung nicht entnehmen. Es fehlt an der Kausalität eines Ladungsfehlers, wenn das Abstimmungsergebnis ohne den formellen Fehler nicht anders ausgefallen wäre, d.h. wenn die Stimmrechte in der Gemeinschaft eindeutig verteilt sind und die positiv abstimmende Mehrheit alle angegriffenen Beschlüsse mittrug.

AG Hamburg- St. Georg, Urteil vom 28.05.2021, 980a C 1/21

Wer ist zur Auslegung einer (Änderung der) Teilungserklärung befugt?

Die Miteigentümer sind nicht dazu berufen, eine verbindliche Auslegung der Teilungserklärung zu beschließen. Die Ablehnung eines solchen Beschlussantrages entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Grundsätzlich ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Vorbereitungsbeschluss zu verneinen. Ausnahmsweise ist das Rechtsschutzbedürfnis jedoch zu bejahen, wenn der geltend gemachte Anspruch offensichtlich nicht besteht.

LG Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az. 29 S 143/20

Welche Nachweise kann die Bank verlangen?

Der ehemalige Verwalter muss jedenfalls nicht ohne Weiteres rechtlich gar nicht erforderlichen Erklärungen der Bank gegenüber abgeben, nur um „bankinternen“ Vorgaben Genüge zu leisten.

LG Frankfurt/Main, Urteil v. 24.06.2021, Az. 2 -13 S 35/20