Durchführung von Beschlüssen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung
von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8.6.2018 – V ZR 125/17, ZMR 2018, 777 =
BGHZ 219, 60 Rn. 15).2302-wegnews-durchfuehrung-beschluesse