ETV in Zeiten der Pandemie?

  1.  Die Covid-19-Pandemie rechtfertigt keine Beschränkung der Personenanzahl auf einer Eigentümerversammlung auf einen Wert unterhalb der teilnahmeberechtigten Eigentümer.
  2. Spricht die Einladung zu einer Versammlung ohne ausreichende Rechtfertigung eine solche Beschränkung aus, so sind die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse wegen Eingriffs in den Kernbereich des Wohnungseigentums nichtig.

AG Kassel, Urteil vom 27.08.2020, 800 C 2563/20 (nicht rechtskräftig)